Who am I? Förderung

Solar lohnt sich – auch finanziell – Mit Förderung zur eigenen Solaranlage.

Eine eigene Solaranlage kostet erstmal Geld. Zum Glück gibt es Unterstützung von Staat, Bundesländern und teils auch Städten. Hier findest du Infos zu Förderprogrammen, günstigen Krediten und zur Einspeisevergütung im Jahr 2026.
Netzanmeldung

Wer sich für eine Solaranlage entscheidet, will meist gleich mehrere Dinge: unabhängiger vom Energieversorger sein, eigenen Strom aus Sonnenkraft nutzen und gleichzeitig etwas fürs Klima tun. Gute Gründe gibt’s also genug. Die Anschaffung ist allerdings erstmal mit Kosten verbunden – häufig ab etwa 10.000 Euro aufwärts. Diese Summe muss aber nicht allein getragen werden, denn Bund, einzelne Bundesländer und viele Kommunen bieten finanzielle Unterstützung an.

Der Staat unterstützt sowohl die Anschaffung als auch den Betrieb von Solaranlagen und Stromspeichern auf verschiedene Weise. Dazu zählen steuerliche Vorteile bei PV-Investitionen, zinsgünstige Darlehen über die KfW sowie die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Zusätzlich bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und die Optionen zu vergleichen. Förderkredite der KfW, regionale Zuschüsse und die EEG-Einspeisevergütung lassen sich in vielen Fällen miteinander kombinieren.

In der Regel sind sogenannte Inselanlagen von staatlichen Förderungen ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um kleinere Solarsysteme für den privaten Einsatz, die unabhängig vom öffentlichen Stromnetz betrieben werden. Für Balkonkraftwerke existieren dagegen teilweise spezielle regionale Zuschüsse, die meist zwischen 50 und 500 Euro liegen. Weiterführende Informationen dazu bietet ein entsprechender Ratgeber zu Balkonkraftwerken.

Über die staatliche Förderbank KfW können Privatpersonen günstige Kredite für Photovoltaikanlagen erhalten. Unterstützt werden Anlagen auf Dächern, an Gebäudefassaden sowie auf Freiflächen. Das entsprechende Förderprogramm heißt Erneuerbare Energien – Standard (270) und bietet Darlehen mit Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Pro Projekt sind sehr hohe Finanzierungssummen möglich – bis zu 150 Millionen Euro.

Für den Kredit stehen verschiedene Laufzeitmodelle zur Auswahl, die sich vor allem bei Dauer, Zinsbindung und tilgungsfreien Jahren unterscheiden. Je nach Variante sind ein bis fünf Jahre ohne Tilgung möglich. Teilweise gilt der Zinssatz über die komplette Laufzeit, bei längeren Modellen ist die Zinsbindung oft auf die ersten zehn Jahre begrenzt.

Finanziert werden nicht nur die Solarmodule selbst. Auch Planung, Projektierung, Montage sowie Batteriespeicher können in den Kredit einbezogen werden. Der bestmögliche effektive Jahreszins lag Anfang 2026 bei rund 3,27 Prozent. Welche Konditionen man tatsächlich bekommt, hängt von Faktoren wie Standort, finanzieller Situation und vorhandenen Sicherheiten ab. Die Bewertung übernimmt die jeweilige Hausbank.

Der Antrag läuft daher immer über ein Bankinstitut vor Ort, das auch die Bonitätsprüfung durchführt. Wichtig: Der Kredit muss bewilligt sein, bevor ein Kauf- oder Liefervertrag unterschrieben wird. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Da nicht jede Bank dieses KfW-Programm anbietet, kann es sinnvoll sein, verschiedene Anbieter und Finanzierungsoptionen zu vergleichen.

Wer mit seiner Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als selbst verbraucht, kann den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür zahlt der zuständige Netzbetreiber eine Vergütung auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und davon ab, ob der Strom teilweise oder vollständig eingespeist wird.

Die Vergütungssätze für neue Anlagen werden regelmäßig angepasst und sinken alle sechs Monate leicht. Ist die Anlage einmal angemeldet, bleibt der jeweilige Satz jedoch für 20 Jahre festgeschrieben.


Vergütung bis 31. Januar 2026

Für Anlagen bis 10 kWp gelten folgende Werte:
Bei Teileinspeisung gibt es 7,86 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,47 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten abgestufte, etwas niedrigere Sätze. Die Leistung wird dabei in Abschnitte aufgeteilt und anteilig vergütet.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
0–10 kWp7,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
10–40 kWp6,80 ct/kWh10,45 ct/kWh
40–100 kWp5,56 ct/kWh10,45 ct/kWh

Diese Werte gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb gehen.


Vergütung ab 1. Februar 2026

Für neu angemeldete Anlagen bis 10 kWp zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 sinken die Sätze leicht:
7,78 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 Cent/kWh bei Volleinspeisung.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
0–10 kWp7,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Auch hier erfolgt die Berechnung anteilig nach Leistungsbereich.

Neben bundesweiten Förderungen lohnt sich auch der Blick auf kommunale Angebote. Viele Städte und Gemeinden unterstützen die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern zusätzlich mit eigenen Zuschüssen. Voraussetzung ist in der Regel, dass man dort wohnt und die Anlage auch vor Ort installiert wird. Je nach Kommune können die Förderbeträge durchaus mehrere tausend Euro erreichen – teilweise sogar bis zu 10.000 Euro.

Beispiele für besonders aktive Städte sind unter anderem Frankfurt, Stuttgart oder Düsseldorf. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt meist von der Größe der Anlage und der Art der Installation ab. Wichtig zu wissen: Solche Programme sind oft an feste Budgets gebunden. Sind die Mittel aufgebraucht, endet die Förderung.

Verlässliche Auskünfte zu aktuellen Bedingungen und Anträgen erhält man direkt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zusätzlich zu bundesweiten Maßnahmen können auch die einzelnen Bundesländer eigene Förderangebote für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bereitstellen. Diese bestehen meist aus Zuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen für Privatpersonen.

Baden-Württemberg
Über Programme wie „Wohnen mit Zukunft“ werden günstige Kredite für Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von PV-Anlagen und Speichern angeboten. Die Laufzeiten liegen zwischen 5 und 30 Jahren. Die konkreten Zinssätze legt die L-Bank bei Antragstellung fest.

Berlin
Das Programm SolarPLUS fördert Photovoltaikanlagen und Speicher mit hohen Zuschüssen, teils bis zu 30.000 Euro. Unterstützt werden unter anderem Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden oder auf Gründächern. Auch Dachgutachten können bezuschusst werden.

Bremen
Mit „Photovoltaik nach Plan“ gibt es Kredite bis 50.000 Euro für PV-Anlagen, leistungsstarke Wechselrichter und Stromspeicher. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen 4 und 10 Jahren, die Zinssätze starten bei rund 4,10 Prozent effektiv pro Jahr.

Hamburg
Die Hansestadt fördert PV-Anlagen auf begrünten Dächern. Für die Unterkonstruktion werden 40 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, gedeckelt auf maximal 50 Euro pro Quadratmeter installierter Modulfläche.

Sachsen
Über den Sachsenkredit Energie und Speicher werden größere PV-Anlagen (über 30 kWp) sowie Batteriespeicher finanziert. Möglich sind Darlehen ab 35.000 Euro, ergänzt durch Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

In mehreren anderen Bundesländern – darunter Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – bestehen aktuell keine speziellen Landesprogramme für private PV-Anlagen und Stromspeicher (Stand der genannten Übersicht).

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